Kurz erklärt: ErzgebirgsCard
Die „ErzgebirgsCard“ wurde vom Tourismusverband Erzgebirge e.V. zwischen 2003 und 2018 als Bündelungsangebot zahlreicher touristischer Angebote im sächsischen und auch einiger Partner im tschechischen Erzgebirge vermarktet, mit dem für die Nutzer innerhalb eines definierten Nutzungszeitraums die preisvergünstigte Inanspruchnahme von Leistungen bei den beteiligten Partnern ermöglicht wurde. Mit dem Angebot sollte eine höhere Attraktivität für Tages- und Kurzreisende bei Nutzung mehrerer Leistungen erzielt werden. Das Angebot wurde 2018 trotz bestehender Nachfrage, aber bei stetig sinkender Bewerbung in der Öffentlichkeit, mutmaßlich vor allem durch Probleme bei der Umsetzung von Anforderungen der zum 1. Juli 2018 in Kraft getretenen Pauschalreiserichtlinie (Richtlinie (EU) 2015/2302) eingestellt.